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Diättherapie & Ernährungsberatung

grüne Güte

Individuelle Ernährungstherapie

(§ 43 SGB V)
 

Bei vielen Erkrankungen ist eine individuelle Ernährungsberatung als Unterstützung zu einer medizinischen Betreuung  sehr vorteilhaft für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit. Über den Ablauf einer Beratung informiere ich Sie gern. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Meine Beratungsschwerpunkte sind:

  • Übergewicht

  • Lebensmittel-Unverträglichkeiten

  • (Laktose-, Sorbit-, Histaminintoleranz sowie Fruktosemalabsorption)

  • Sprue/ Zöliakie

  • Magen-Darm-Probleme, Reizdarm

  • Fettstoffwechselstörungen (wie bspw. erhöhte Cholesterinwerte)

  • Gicht

  • Erkrankungen von Leber, Galle und Bauchspeicheldrüse

  • Diabetes Typ 2

  • Hautprobleme wie Neurodermitis und Schuppenflechte

  • chronische Erkrankungen wie Morbus crohn, Colitis ulcerosa

  • Rheuma

Die Kosten für eine ernährungstherapeutische Beratung werden bei Vorliegen einer entsprechenden Verordnung durch den Arzt von den meisten Krankenkassen entsprechend § 43 SGB V anteilig oder komplett erstattet.

 

Einen dafür notwendigen Kostenvoranschlag erstelle ich Ihnen gern.

Präventive Ernährungsberatung (§ 20 SGB V)

 

Sie richtet sich an gesunde Menschen, die vorbeugend ihr Essverhalten verändern möchten, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden solange wie möglich zu erhalten.

 

 Dies tritt häufig in besonderen Lebenssituationen auf wie, z. B.

  • in Schwangerschaft und Stillzeit

  • in den Wechseljahren

  • im Alter

  • bei Vegetariern und Veganern

 

Es kann aber auch viele andere Themen betreffen:

  • eine ausgewogene und leckere Ernährung im Familienalltag

  • eine Ernährung in der ausgeglichenen Säure-Basen-Balance

  • eine gesunde Ernährung im stressigen Job

  • eine präventive Beratung bei familiärer Veranlagung, z. B., wenn in Ihrer Familie jemand an Fettstoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankung u.a. leidet

Artischocke
Eisbergsalat
Tomaten

Wie bekomme ich eine zertifizierte Ernährungstherapie?​


Auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob und wie viel finanzielle Unterstützung Sie im Falle einer Verordnung zur Ernährungstherapie erhalten. Gern unterstütze ich Sie z. B. durch entsprechende Formulare für Ärzte und Krankenkassen sowie eine Kostenvoranschlag für die Kostenübernahme.

 

Die Bescheinigung vom Arzt mit Indikation zur Ernährungstherapie kann ein formloses Schreiben sein

(z. B. auf einem Kassenrezept), dass zur Vorlage bei Ihrer  Krankenkasse sowie für die Beratung bei mir dient. Das ärztliche Budget wird durch die Ernährungstherapie nicht belastet.

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